In der Schlussabstimmung hat der KR dem XVII. Nachtrag des Steuergesetzes, Revision der Grundstückgewinnsteuer, zugestimmt (u.a. Ermässigung bei Grundstückgewinnsteuer, wenn Grundstückgewinn < 500’000 und Eigennutzung nachgewiesen ist; weiter ist die Ausgangslage neu vom Verkehrswert vor 20 Jahren statt vor 50 Jahren zu bewerten).
Um die Liquidität der Spitalregion Fürstenland Toggenburg aufrecht zu erhalten hat der Kantonsrat eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion gutgesprochen (Fr. 9,7 Mio. bis im Jahr 2021).
Zustimmung erhielt der «Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderprogramm Energie 2015-2025». Diese kantonalen Fördergelder werden ebenfalls durch zusätzliche Bundesgelder unterstützt.